Einkaufsbedingungen und AGB
Als PDF-Datei herunterladen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Allgemeines
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Abreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. - Lieferung
Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferungspflicht. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. - Berechnung
Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß ist der Kunde berechtigt, innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge, zurückzutreten. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise, die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensatze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Kunden insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht. - Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. - Zahlung
Innerhalb von 14 Tagen netto.Die Hereingabe von Wechsel bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung des weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem Basiszinssatz berechnet. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. - Versand
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. - Mängelhaftung
Sachmängel
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung- schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Rechtsmängel
Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. - Haftung
- Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Ziff. 7. und 8.2. entsprechend.
- Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober
Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben / Körper / Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig
verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an
privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.“
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Änderungen
Wir sind berechtigt, gegenüber der Beschreibung im Katalog, Angebot, Auftragsbestätigung oder anderen Unterlagen Änderungen in Form von technischen Weiterentwicklungen unserer Produkte vorzunehmen, sofern dadurch die Leistungsfähigkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht in Frage gestellt wird. - Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. - Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.“ - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Nürtingen, Erfüllungsort ist Leinfelden-Echterdingen. - Rechtswahl
Für das Rechtsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Die Angebote gelten für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezüglich Änderungen sind wir berechtigt, gegenüber der Beschreibung im Katalog, in Form von technischen Weiterentwicklungen unserer Produkte vorzunehmen, sofern die Leistungsfähigkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht in Frage gestellt wird. Preisänderungen, Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten. Dekorationsartikel gehören nicht zum Lieferumfang.
Stand 05/2026
Als PDF-Datei herunterladen